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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, sowie Kurs- und Veranstaltungsorte der ADTV Tanzschule Beer - dance & more (im folgendem auch "Tanzschule").


§2 Begriffsbestimmungen

1. Kinderkurse
Kinderkurse im Rahmen dieser AGB sind solche Kurse, die zunächst der Vermittlung eines musikalischen Verständnisses, dem Aufbau, bzw. der Stärkung der Körperkoordination dienen und Spaß an Bewegung vermitteln. Daneben werden auch die Fun Dances, insbesondere die Dance4Kids und Dance4Fans Kurse diesem Bereich zugeordnet.

2. Jugendkurse
Jugendkurse im Rahmen dieser AGB sind solche Kurse, in welchen Jugendlichen insbesondere das paarweise Tanzen in den Standart- und Lateintänzen vermittelt wird.

3. Latino
Der Bereich Latino, im Sinne dieser AGB, umfasst neben den sogenannten Latino Kids Kursen ebenfalls die Jugendformation und die Latein Technik Kurse.

4. Hip Hop
Hip Hop im Rahmen dieser AGB sind solche Kurse, in denen die Vermittlung verschiedener Hip Hop Style im Vordergrund stehen. Daneben wird der Bereich Breakdance aufgrund seiner Überschneidungen mit den Hip Hop Elementen dem Bereich Hip Hop zugeordnet.

5. Gesellschaftstanz für Erwachsene
Der Bereich Gesellschaftstanz für Erwachsene, umfasst im Rahmen dieser AGB, diejenigen Kurse, welche sich insbesondere der Vermittlung  der Standart- und Lateintänze für Erwachsene widmet. Daneben sind ebenfalls die Spezialkurse im Paarbereich (beispielhaft: Discofox) dem Bereich Gesellschaftstanz für Erwachsene zugeordnet.


§3 Anmeldung

Der Vertragsschluss kommt mit der Abgabe oder Übersendung der Anmeldung zustande. Die Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags und berechtigen zur Teilnahme an den angemeldeten Kursen und im Bereich des Gesellschaftstanzes für Erwachsene zur Teilnahme an dem Angebot der Aktivtanzfläche.
Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Personensorgeberechtigten unterschrieben werden. Durch die Unterschrift wird der Unterzeichnende Vertragspartner der Tanzschule. Eine Bestätigung seitens der Tanzschule kann vorgenommen werden, jedoch ist diese ohne Bedeutung für die Wirksamkeit der Anmeldung.
Die Online über die Homepage der Tanzschule (https://tanzschule-beer.de/) abgeschlossenen Verträge sind auch ohne Unterschrift gültig und ansonsten denen in schriftlicher Form gleichgestellt.
Die Anmeldungen zu den Angeboten der Tanzschule erfolgen unter Anerkennung der geltenden, nachfolgend aufgeführten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, welche denen der Tanzschule widersprechen, werden nicht akzeptiert.


§4 Zahlungsbedingungen, Kosten und Mitgliedsbeiträge

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der ungekürzten Mitgliedsbeiträge. Die aktuell geltenden Mitgliedsbeiträge sind den jeweiligen Flyern, den Anmeldebögen und der Internetseite der Tanzschule zu entnehmen. Der jeweils zu zahlende Mitgliedsbeitrag für die Kinderkurse, Latino, Gesellschaftstanz für Erwachsene sowie Hip Hop berechnet sich aus dem Jahresbeitrag, geteilt durch 12 (Anzahl der Monate).
Die Mitgliedsbeiträge der Jugendkurse setzen sich aus dem jeweils geltenden Monatsbeitrag für die gewählte Laufzeit und einem Betrag von jeweils 3,5€  für den Eintritt zum Premierenball/Abtanzball zusammen und werden auf drei aufeinander folgenden Monaten per Lastschrift eingezogen.
Die Leistungspflicht bleibt auch bei Nichtteilnahme, vorzeitigem Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme der gebuchten Kurse bestehen und entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Monatsbeitrags in voller Höhe, es sei denn es wurde etwas anderes individuell mit Ihnen vereinbart.
Die Barauszahlung von Gutscheinen und Gutschriften ist nicht möglich.
Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich (zur Mitte des Monats) per Lastschrift, von dem von Ihnen benannten Konto, eingezogen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist der Mitgleidsbeitrag für den gebuchten Zeitraum im Ganzen zu zahlen.
Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können, zurückkommen oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so trägt der Vertragspartner die Stornogebühren des Kreditinstituts. Darüber hinaus berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 € für die Rücklastschrift, sofern die Nichteinlösung nicht durch die Tanzschule selbst herbeigeführt wurde. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten die Entstehung geringere Kosten auf Seiten der Tanzschule nachzuweisen.
Gerät der Vertragspartner in Verzug, werden für jede schriftliche Mahnung, aufgrund des erhöhten Personalaufwands, der Porto- und Materialkosten dem Vertragspartners 5,00 € in Rechnung gestellt. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.


§5 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Internetanmeldungen, sowie Folgen des Widerrufs

Ihnen steht für alle außerhalb unserer Geschäftsräumen mit uns geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Tanzschule, Schiffdorfer Chausse 178 c/d, 27574 Bremerhaven, E-Mail: info[at]tanzschule-beer.de, Telefon 0471-21400 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen, wegen der Rückzahlung infolge ihres Widerrufs, Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


§6 Nichtteilnahme und Krankheitsfall

Ist das Mitglied, aufgrund einer dauerhaften, auf Krankheit beruhenden Ursache, an der Teilnahme des Tanzunterrichts gehindert, kann auf Antrag und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft ("Ruhen des Vertrages") eingerichtet werden. Eine Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, wenn das Mitglied wegen der Krankheit für mindestens einen Monat nicht am Tanzunterricht teilnehmen kann. Die Beitragsfreistellung erfolgt auf  formlosen Antrag ab Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beitragsfreistellung wegen Krankheit ist der Eingang in der Tanzschule. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss die Tanzunfähigkeit ersichtlich, jedoch nicht ausdrücklich als solche benannt, sein und einen Rückschluss auf die voraussichtliche krankheitsbedingte Verhinderung zulassen.
Der Zeitraum der beitragsfreien Mitgliedschaft wird nicht auf Ihre Mindestvertragslaufzeit angerechnet.
Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft, als auch eine rückwirkende Beitragserstattung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung wird durch diese Regelungen nicht berührt.
Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung und ähnlich geartete Szenarien nicht der krankheitsbedingten Nichtteilnahme gleichgestellt sind. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge bleibt in diesen Fällen bestehen, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


§7 Tanzschulferien und Feiertage

Die Tanzschule garantiert abgesehen von den nachfolgend genannten Ausnahmen mindestens eine Unterrichtseinheit pro Woche für jeden angebotenen Kurs.

1. Kinderkurse, Latino und Hip Hop
Während der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage im Lande Bremen findet grundsätzlich kein Unterricht in den Bereichen Kinderkurse, Latino und Hip Hop statt. Während dieser Zeit sind die Kursbeiträge weiterhin zu zahlen, da sich der monatlich zu zahlende Beitrag, für die jweiligen Unterrichtseinheiten pro Woche, aus einem Zwölftel des Jahresbeitrags zusammensetzt.

2. Jugendkurse
Während der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage im Lande Bremen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Der Kursteilnehmer darf kostenfrei, neben seinem gebuchtem Termin, an allen angebotenen Kursen seiner Stufe teilnehmen.

3. Gesellschaftstanz für Erwachsene
Im Bereich Gesellschaftstanz für Erwachsene findet, abgesehen von 5 Wochen Tanzschulferien und den gesetzlichen Feiertagen, ganzjährig Unterricht statt. Darüber hinaus behält sich die Tanzschule vor, während mehrtägiger Tanzsportgroßveranstaltungen (z.B. Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und usw.), bei denen Sie Ausrichter ist, für den Zeitraum der Austragung, jedoch maximal für 7 Tage, den Unterricht auszusetzen.
Der genaue Zeitraum der Tanzschulferien für das laufende Jahr werden auf Flyern in der Tanzschule, als auch auf der Internetseite bekannt gegeben.


§8 Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Angebot und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Tanzschule erfolgen auf eigene Gefahr. Ein geregelter und verantwortungsvoller Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
Die Räumlichkeiten der Tanzschule Beer und der Unterricht sollen neben der Vermittlung des Wissens über das Tanzen unter anderem dem Ausgleich zum Alltag dienen. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor Personen, die einen ungestörten Tanzunterricht behindern, als auch jenen, die es unseren Gästen erschweren oder unmöglich machen den angestrebten Ausgleich zu ihrem Alltag erhalten, vom Unterricht auszuschließen und gegebenenfalls auch der Tanzschule zu verweisen. Die Person, welche durch Ihr Verhalten (z.B. durch Trunkenheit, Aggresivität, Beleidigungen, usw.) den Ausschluss hervorgerufen hat, wird durch diesen nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr befreit.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für diejenigen Mitglieder, welche aufgrund einer Krankheit (z.B. Diabetis) auf eine besondere Versorgung auch während Ihres kurzfristigen Aufenthalts in der Tanzschule angewiesen sind.
Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. Erkrankung des Tanzlehrers, zu geringe Teilnehmerzahl usw.), kann die Tanzschule mehrere Kurse zu einem zusammenfassen, zu einer anderen Uhrzeit ansetzen oder ersatzlos Streichen.


§9 Mitgliedsausweis

Das Mitglied erhält nach der Anmeldung und der Erstellung eines Mitgliederfotos seine individuelle Mitgliedsausweis von der Tanzschule Beer. Der Ausweis ist nicht übertragbar und darf nicht weitergegeben werden. Vor seiner Teilnahme am Unterricht hat das Mitglied seinen Mitgliedsausweis zum Check-In zu verwenden. Der Check-In hat grundsätzlich im Eingangsbereich zu erfolgen, es sein denn der zuständige Tanzlehrer bittet um einen Check-In in seinem Saal.
Die Mitgliedsausweise können, auf Antrag, als Zahlungsmittel für die Gastronomie in der Tanzschule freigeschaltet werden. Nach erfolgter Freischaltung werden die Zahlungen gesammelt und einmal monatlich von dem bei der Freischaltung angegebenen Konto abgebucht. Eine Verfügung ist bis zu einem Betrag von € 100,- pro Abrechnungsmonat möglich. Den aktuellen Stand Ihres Verfügungsrahmens, können Mitglieder dem Beleg ihrer letzten Bestellung entnehmen, als auch an der Gastronomiekasse erfragen. Einen Anspruch auf Freischaltung, als Zahlungsmittel in der Gastronomie der Tanzschule, besteht nicht. Es liegt im Ermessen der Tanzschule diese vorzunehmen. Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsmoral wird die Freischaltung als Zahlungsmittel verweigert. Ebenso kann der Verfügungsrahmen bei bereits freigeschalteten Mitgliedsausweisen reduziert oder gänzlich gesperrt werden.


§10 Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft hat in Textform zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich

1.Kinderkurse, Latino und Hip Hop
Die Kündigungsfrist in den Bereichen Kinderkurse, Latino und Hip Hop beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag bis zur fristgerechten Kündigung um jeweils einen weiteren Monat.

2. Jugendkurse
Jugendkurse enden automatisch nach der gebuchten Laufzeit. Durch die Weitermeldung verlängert sich der Vertrag um die jeweils gebuchte Laufzeit und bedarf auch dort keiner gesonderten Kündigung zum Ende der gebuchten Laufzeit.

3. Gesellschaftstanz für Erwachsene
Die Kündigungsfrist im Bereich Gesellschaftstanz für Erwachsene beträgt 4 Wochen zum Monatsende der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Monat endet automatisch. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung für die Verträge über 3, 6 oder 12 Monate, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, bis der Vertrag fristgerecht gekündigt wird.

Kundigungsformular


§11 Haftung

Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und die Teilnahme an den Angeboten der Tanzschule geschieht auf eigene Gefahr.
Ungeachtet dessen haftet die Tanzschule uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von derselbigen, ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Ebenfalls haftet die Tanzschule uneingeschränkt für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung, sowie auf Arglist der Tanzschule oder ihrer gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, sofern nicht Schäden an Körper, Leben und Gesundheit vorliegen.
Für Wertsachen und Garderobe übernimmt die Tanzschule keine Haftung. Dies gilt nicht bei Veranstaltungen, bei denen die Tanzschule die Abgabe der Garderobe vorschreibt, sich hierfür ein Entgelt gewähren lässt und die Garderobe ordnungsgemäß abgegeben wurde.


§12 Schlussbestimmungen

Mit Betreten der Räumlichkeiten der Tanzschule, Veranstaltungs- oder Kursorte, als auch bei Vertragsschluss werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als bindend anerkannt. Für die Kenntnisnahme bei Internetanmeldungen hat der Anmeldende zu Bestätigen, dass er von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie seinem Widerrufsrecht Kenntnis genommen hat und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich zustimmt.


§13 Gültigkeit

Die vorliegenden AGB gelten für alle ab dem 25.02.2019 geschlossenen Verträge.